Warum Gesang Noten nicht kostenlos sind
Gesang Noten kriegen wir heutzutage an jeder (virtuellen) Straßenecke, häufig zum Spottpreis von wenigen Euro pro Song. Doch leider ist das manchen Musikern noch zu teuer. Sie kopieren Noten und machen sich damit strafbar.
Zum heutigen „Welttag des geistigen Eigentums“ möchte ich mit diesem Artikel Licht in den dunklen Urheberrechts-Dschungel bringen. Denn das Urheberrecht wird bei Gesang Noten anders geregelt als zum Beispiel bei Büchern.
Hinweis: Ich bemühe mich um eine akkurate Darstellung der Fakten, übernehme aber keine Haftung für die Richtigkeit derselben. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehe im Zweifelsfall bitte immer einen Rechtsanwalt zu Rate!
Warum sind Gesang Noten nicht kostenlos?
Darauf gibt es zwei sehr eindeutige Antworten:
1. Jemand hat sich den Song ausgedacht. Der Komponist hat an seinem Instrument gesessen und sich eine Melodie ausgedacht. Der Lyricist (zu deutsch: Dichter) hat sich einen Text überlegt, dessen Aussage er oder sie gern in der Welt verbreiten möchte. Zusammen haben der Komponist und der Textdichter viele Stunden damit zugebracht, dem Text, der Melodie, dem Rhythmus und der Harmonie den letzten Schliff zu geben und das Ganze aufzuschreiben.
Bei größeren Werken, zum Beispiel einem Musical, arbeitet auch immer noch ein Arrangeur mit, der die einzelnen Songs mit den passenden Instrumenten unterlegt und komplette Band- oder Orchesterbesetzungen austüftelt.
Und alle diese Leute wollen für ihre geistige Arbeit und ihr musikalisches Handwerk bezahlt werden.
Das geschieht mit dem Verkauf ihrer Stücke in Songbooks. Wenn niemand diese Songbooks kauft, aber jeder daraus kopiert, verdienen sie kein Geld.
Oder arbeitest du ständig für umsonst?
2. Das deutsche Recht schützt die Songschreiber mit dem Urheberrecht. Einfach ausgedrückt, die Verwendung von Gesang Noten ist per Gesetz geregelt. Wer sich nicht daran hält, handelt kriminell.
Doch machen wir zunächst einen Ausflug ins Urheberrecht und klären eine grundsätzliche Frage:
Was ist das „Urheberrecht“?
Der Urheber ist der Schöpfer eines Werkes, der das ausschließliche Recht hat, sein Werk zu veröffentlichen sowie körperlich und unkörperlich zu verwerten. Dieses Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht ist außerdem vererbbar und Verwertungsrechte können abgetreten werden.
Das alles wird geregelt und ist nachzulesen im Urheberrechtsgesetz (UrhG), §§7, 12, 15, 64.
Die meisten Urheber verkaufen ihre Rechte an Verlage, um ihre Songs überhaupt veröffentlichen zu können. Im Gegenzug erhalten sie Tantiemen vom Verlag.
Verlage jedoch existieren meist wesentlich länger als Komponisten leben.
Nachdem die Frist von 70 Jahren abgelaufen ist, verlieren der Urheber, seine Erben und der Verlag ihre Rechte. Das Werk wird dann „gemeinfrei“, oder auf englisch „public domain“.
Wichtig: Es können auch mehrere Personen Urheber eines Musikstücks sein – zum Beispiel Komponist, Textdichter, Arrangeur. Dann erlischt die Frist erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers.
Kommen wir zur nächsten Frage:
Was erlaubt das Urheberrechtsgesetz und was nicht?
Nun, das Urheberrechtsgesetz erlaubt dem oder den Urheber(n) jedes Recht und jeden Schutz ihres Werkes, einschließlich der Entscheidung, seine Rechte an Andere abzutreten.
Allen, die nicht Urheber eines Musikstücks sind, erlaubt das Urheberrechtsgesetz gar nichts.
Es gibt Ausnahmen im klassischen Bereich. Allerdings klammere ich das aus, denn auf dem JP-Popgesang Blog dreht sich alles um die Popmusik. Und in der zeitgenössisch-kommerziellen Musik sind die Komponisten selten bereits seit 70 Jahren tot.
Für das Kopieren von Noten muss immer die Einwilligung der Berechtigten, also der Urheber oder des Verlags, eingeholt werden. Vervielfältigungen dürfen außerdem nicht verbreitet oder zu öffentlichen Aufführungen benutzt werden. (§53, Absätze 4 und 6, UrhG) Bereits der Versuch des Kopierens ist strafbar.
Daraus ergibt sich eine wichtige Frage:
Was sind die Konsequenzen von illegal kopierten Gesang Noten?
Wer mit kopierten Noten erwischt wird, muss rechtliche Konsequenzen fürchten.
Zum einen strafrechtliche Konsequenzen, d.h. Bußgeld oder Geldstrafe, aber auch Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen, nämlich die Forderung nach Schadenersatz durch den geschädigten Urheber oder Verlag.
Nach der ganzen Theorie können wir jetzt eine zentrale Frage ableiten:
Welche Konsequenzen muss ich als Sänger aus dem Urheberrechtsgesetz ziehen?
Die wichtigste Schlussfolgerung ist zugleich die bittere Pille des Musizieren: Nur aus Originalnoten singen!
In der Popmusik können wir davon ausgehen, dass sowohl die (noch lebenden und die kürzlich verstorbenen) Urheber als auch die Verlage durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden. Pauschal gesagt sind Popsongs nicht gemeinfrei.
Achtung auch bei Jazzstücken. Wenn ein Jazz Standard in einem Real Book drin steht, besteht in der Regel noch das Schutzrecht des Verlags, auch wenn die Komponisten bereits mehr als 70 Jahre tot sind. Kiloweise PDF-Seiten eines Real Books oder Fake Books auszudrucken, ist also illegal.
Und was ist, wenn ich einen superaktuellen Hit singen will? Wenn der Song so frisch ist, dass es noch keine Noten gibt, hast du zwei Möglichkeiten: (1) Alles über das Gehör lernen. Oder (2) warten, bis es Noten davon gibt.
Für meinen Gesangsunterricht bedeutet das: Ich studiere einen Song erst dann mit einem Schüler ein, wenn es legale Noten davon gibt. (Die erste Möglichkeit ist wesentlich zeitaufwändiger und bei über 25 Gesangsschülern wöchentlich nicht zu bewältigen.)
Das klingt hart, und nicht jeder Schüler versteht das.
Aber bitte versteh auch meine Seite (oder die deines Gesangslehrers): Die rechtlichen Konsequenzen von illegal kopierten Noten sind super brenzlig und können einen Lehrer finanziell in den Ruin treiben – oder schlimmer: in den Knast! Mal ganz abgesehen von der Rufschädigung, wenn die Urheberrechtsverletzung öffentlich bekannt wird. Und das alles, weil man die 5 Euro für eine Einzelausgabe oder 20-30 Euro für ein Songbook nicht ausgeben wollte. Das ist es nicht wert!
Bleibt noch eine letzte Frage:
Wo bekomme ich legal Gesang Noten?
Generell hast du zwei Möglichkeiten:
1. Du kaufst Noten im Buchhandel, Notenhandel oder Noten-Versandhaus. Notenhefte erhalten nicht nur eine ISMN (International Standard Music Number), sondern auch eine ISBN und sind somit bei jedem Buchladen bestellbar.
Oder du gehst zum Notenhändler deines Vertrauens. Ich schätze bereits seit Jahren den Service und die Hilfsbereitschaft von Musikalien Petroll am Marktplatz in Wiesbaden. Ein Versandhandel, bei dem ich bisher gute Erfahrungen gemacht habe, ist der Notenversand Kurt Maas.
2. Du kaufst Noten in einem legalen Download-Portal. Mit dem „print on demand“-Verfahren werden die gekauften Noten mit deinem Namen und Bestellnummer personalisiert. Druck dir zur Sicherheit ebenfalls die Rechnung aus und behalte deine Kontoauszüge, damit du im Zweifelsfall den legalen Kauf belegen kannst.
Sehr gute Erfahrungen habe ich bisher mit Musicnotes und Sheet Music Direct gemacht. Außerdem haben beide Shops jeweils eine eigene App mit eingebauter Transponier-Funktion. Dort gekaufte Songs kann man also kostenfrei in eine passendere Tonart transponieren. Ein genialer Vorteil, der meinen Alltag als Gesangslehrerin sehr erleichtert.
Noch mehr Informationen über den Kauf von Gesangsnoten kannst du in meinem Artikel „Wo kann man Noten kaufen für Gesang?“ lesen.
Weitere Informationen
Im Gesetzestext zum Urheberrechtsgesetz kannst du dir die Rechtslage noch einmal genauer anschauen.
Informationen bieten auch der Bund der Gemazahler, die Neue Musik Zeitung im Artikel „Wann ist Notenkopieren legal?“ und die VG Musikedition. Diese Links sind besonders für Lehrer an Musikschulen oder Chorleiter interessant.
Eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema findest du im PDF „Musik kopieren aufführen downloaden – Alles verboten?“ von Rechtsanwalt Frank Bauchrowitz.
Fazit
Die Rechtslage zum Thema kostenlose Gesangsnoten, Noten kopieren und Urheberrecht ist eindeutig, auch wenn das vielen Menschen nicht schmeckt.
Ob man das Risiko eingeht und Noten kopiert, das kann letztlich nur jeder für sich selbst entscheiden.
Für mich ist klar, dass ich keine Kopien in Auftritten und im Unterricht verwende.
Das hat zur Folge, dass ich an den meisten Unterrichtstagen 2 bis 3 dicke Songbooks mit auf Arbeit schleppe. Noch mehr, wenn ein Schüler mal Inspiration sucht. Dass ich mir Wendestellen an den Rand kritzele. Dass ich beim Transponieren nur die Harmonien spiele und der Schüler allein die Melodie halten muss (nebenbei bemerkt, dass ist fantastisches Gehörtraining).
Zum Schluss ein aufschlussreiches Zitat von Stefan Lindemann aus seinem Buch „Marketing und Management für Musikpädagogen“:
„Den Vorwurf, man müsse ja kopieren, weil die Noten so teuer sind, kann man auch umdrehen: Die Noten sind so teuer, weil so (zu) viel kopiert wird.“
Also, denk nach, bevor du den Kopieren-Knopf oder Download-Button drückst!
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